Tribunal
permanent des peuples: Les violations des droits de l'homme en
Algérie |
Paris, 11. November 2004
(dt. fassung vom 18.11.04)
Presseerklärung des Komitee Gerechtigkeit für
Algerien
Das
ständige Tribunal der Völker
verurteilt die in Algerien seit 1992 begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen
als Verbrechen gegen die Menschheit
32.
Session des ständigen Tribunals der Völker:
Menschenrechtsverletzungen
in Algerien (1992-2004)
Paris, 5.-8. November 2004
Das
ständige Tribunal der Völker,
das vom Komitee Gerechtigkeit
für Algerien (CJA, Comité Justice pour l'Algérie)
zu den Menschenrechtsverletzungen in Algerien (1992-2004) angerufen
wurde, erließ am 8. November 2004 ein ausführlich begründetes
Urteil (die endgültige Fassung wird in nächster Zeit veröffentlicht).
Das Tribunal stellt einleitend fest:
-
Die internationalen Konventionen und gewohnheitsrechtlichen Bestimmungen
beziehen sich vor allem auf Staaten. Daraus folgt, daß der Staat
verantwortlich ist für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit
für alle Menschen auf dem gesamten Staatsgebiet. Dem Staat kann
daher die Verantwortung für die auf seinem Staatsgebiet begangenen
Verletzungen von internationalen Konventionen zugeschrieben werden.
-
Der Umstand, daß die politischen und militärischen Organisationen
wie auch die bewaffneten Gruppen, die sich auf den Islam berufen, keine
Subjekte des internationalen Rechts sind, schließt nicht aus, daß sie
als Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen angeklagt und
verurteilt werden.
Die dem Tribunal in Dokumenten unterbreiteten und in Zeugenaussagen
vorgetragenen Sachverhalte stellen nach Auffassung des Tribunals schwere
Verletzungen mehrerer internationaler Konventionen seitens des algerischen
Staates und verschiedener bewaffneter, sich auf den Islam berufender
Gruppen dar. Sie sind zugleich Verletzungen allgemeiner gewohnheitsrechtlicher
Bestimmungen des internationalen Rechts im Sinne der Definition von
Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen . Die Bestimmungen
der Charta von Algier zu den Rechten der Völker, die 1976 von zahlreichen
Persönlichkeiten und Nichtregierungsorganisationen verabschiedet
wurde, wurden ebenfalls verletzt.
Das
Tribunal ist der Ansicht, daß der Hauptgrund für die
Spirale der Gewalt, die Algerien nach 1988 erfaßte, im Fehlen des
Rechtsstaats besteht, was in erster Linie auf die Einflußnahme
des Militärregimes auf das politische, wirtschaftliche und rechtliche
Leben zurückzuführen ist, d.h. im Fehlen eines Rechtssystems,
das keine verdeckte und dem Recht nicht verpflichtete Macht zuläßt,
die die Gewalt dem Recht unterstellt und die staatlichen Gewalten zum
Schutz der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Leben, verpflichtet.
Auf dieser Grundlage kommt das Tribunal zu folgenden Feststellungen:
-
Das Tribunal ist der Ansicht, daß die geschilderten Massaker systematische
oder ausgedehnte Angriffe auf die Zivilbevölkerung sind und daß die
Täter und ihre Komplizen eines Verbrechens gegen die Menschheit
im Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
(Art. 7,1) schuldig sind; das Tribunal stellt fest, daß die direkte
Verantwortung bzw. die Komplizität des Militärs für diese
Massaker nachgewiesen ist und daß die Manipulation der bewaffneten
Gruppen, die sich auf den Islam berufen, durch die Sicherheitskräfte
diese Gruppen nicht von ihrer Verantwortung für das Begehen dieser
Verbrechen gegen die Menschheit befreit.
-
Das Tribunal ist der Ansicht, daß das zwangsweise Verschwindenlassen in
Tausenden von Fällen aufgrund seiner Natur, seines Ausmaßes
und der Bedingungen, unter denen es stattfindet, eine schwere Verletzung
des internationalen Rechts im allgemeinen und der von Algerien ratifizierten
internationalen Abkommen darstellt; diese wiederholten oder systematischen
Verletzungen stellen Verbrechen gegen die Menschheit im Sinne des Artikels
7,1,i des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
dar; das Tribunal stellt fest, daß das Angebot einer finanziellen
Entschädigung für die Familien der "Verschwundenen" seitens
des algerischen Staates einem impliziten Eingeständnis seiner Verantwortung
für die Fälle des Verschwindenlassens gleichkommt.
-
Das Tribunal kommt zu dem Schluß, daß die Verbrechen
der Folter , die in Algerien von den staatlichen Sicherheitskräften
und ihren Hilfskräften im Oktober 1988 und seit 1992 bis heute
in systematischer oder ausgedehnter Weise gegen die Zivilbevölkerung
begangen wurden, Verbrechen gegen die Menschheit sind.
-
Das Tribunal bezieht die Entführungen junger Frauen mit anschließender Vergewaltigung durch
die Mitglieder von bewaffneten, sich auf den Islam berufenden Gruppen
ein. Es hat ebenfalls die Vergewaltigungen und Mißhandlungen, die
von Mitgliedern der Sicherheitskräfte und ihrer Hilfskräfte
begangen wurden, untersucht. Das Tribunal kommt zu dem Schluß,
daß es sich in beiden Fällen um Verbrechen gegen die Menschheit
handelt.
-
Das Tribunal betont, daß die Gewalt in Algerien bis heute Opfer
fordert und keine politische Lösung angestrebt wird, um dem Leiden
des algerischen Volkes ein Ende zu setzen und die Voraussetzungen dafür
zu schaffen, daß das algerische Volk sein volles Recht auf Selbstbestimmung
wahrnehmen kann.
Das
Tribunal verurteilt einerseits die Verantwortlichen für
die Verbrechen gegen die Menschheit aufs Schärfste und schlägt
zudem andererseits eine Reihe von Maßnahmen vor:
-
Eine ernsthafte "Operation Wahrheit", die, sollte die algerische Gesellschaft
selbst dazu nicht in der Lage sein, von einer Wahrheitskommission der
Vereinten Nationen durchzuführen ist, um die begangenen Verbrechen
zu untersuchen und vor dem Vergessen zu bewahren, nicht nur um sie zu
bestrafen; das Tribunal erinnert daran, daß das internationale
Recht das Recht des Bürgers auf Recht und Gerechtigkeit garantiert
und daß kein Rechtsstaat besteht, wenn die Verletzung der Grundrechte
des Menschen nicht verurteilt und die Verantwortlichen für die Verbrechen
nicht in einem fairen Verfahren bestraft werden. In diesem Sinne ruft
das Tribunal den algerischen Staat dazu auf, den Sonderberichterstattern,
die von allen Konventionen der UNO vorgesehen sind, die Erlaubnis für
die Durchführung ihrer Mission auf dem algerischen Staatsgebiet
zu erteilen, und erinnert daran, daß jede Maßnahme, die das
Vergessen und die Auslöschung der schrecklichen Verbrechen zum Ergebnis
hat, nach ethischen und juristischen Prinzipien völlig unannehmbar
ist. Eine neue Seite kann erst dann aufgeschlagen werden, wenn alles
aufgeklärt und eben nicht ausgelöscht wurde.
-
Die Respektierung der algerischen Verfassung und die Beachtung der
in ihr festgeschriebenen demokratischen Prinzipien, insbesondere eine
wirksame und reale Gewaltenteilung, um den Einfluß des Militärs
auf die algerischen Institutionen zu begrenzen; in diesem Sinne fordert
das Tribunal, daß die Aktivitäten der politischen Polizei
im Dienste einer Gesundung des politischen Lebens eingestellt werden:
die Autonomie der politischen Parteien, Gewerkschaften und Vereinigungen
ist eine grundlegende Voraussetzung für den Aufbau eines demokratischen
Staates.
-
Die Verbesserung des algerischen Rechtssystems: Beendigung des Ausnahmezustandes
und Aufhebung der verschiedenen Ausnahmegesetze, die im Widerspruch
zu den von der algerischen Verfassung garantierten Grundrechte und
Freiheiten stehen, einschließlich
des Familiengesetzes von 1984.
-
Die Verpflichtung der EU - das Tribunal betont die besondere Verantwortung
der EU aufgrund des Assoziationsabkommens mit den euromediterranen
Partnerstaaten im Rahmen des Barcelona-Prozesses (1995) und der 2004
unterzeichneten "neuen
Nachbarschaftspolitik" -, die Partnerschaftsbeziehungen mit Algerien
nur unter der Bedingung der Achtung der Grundrechte fortzuführen.
Zur Erinnerung:
Das Komitee
Gerechtigkeit für Algerien hat mit Brief vom
6. Juni 2003 beim Präsidenten des ständigen Tribunals der Völker
einen Antrag zur Einberufung einer internationalen Gerichtsbarkeit über
die Verletzungen der Menschenrechte in Algerien insbesondere seit 1992
eingereicht. Diese Initiative fand die Unterstützung von algerischen
und internationalen NGOs, den beiden Nobelpreisträgern Shirin Ebadi
(Iran, 2004) und Adolfo Perez Esquivel (Argentinien, 1980) und zahlreichen
weiteren Persönlichkeiten.
In Übereinstimmung mit den Statuten des Tribunals wurden Ort, Zeitpunkt
und Inhalt der Session am 28. September 2004 der algerischen Regierung über
ihre Botschaften in Italien und Frankreich mitgeteilt und diese eingeladen,
ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen. Das Tribunal erhielt keine Antwort
auf diese Anfrage, und bei der Session war kein Vertreter der algerischen
Regierung zugegen.
Nach
den öffentlichen Anhörungen der Zeugen und Experten am
5. und 6. November in Anwesenheit von mehr als 250 Personen beriet sich
das Tribunal am 7. November und gab sein Urteil am 8. November der Öffentlichkeit
bekannt.
Die
Gesamtheit der Dokumente der 32. Session des ständigen Tribunals
der Völker (insbesondere 19 umfassende Dossiers, die dem Tribunal
vom Komitee Gerechtigkeit für Algerien unterbreitet wurden,
und die vollständige Fassung des Urteils des Tribunals) werden in
nächster Zeit auf der Webseite www.algerie-tpp.org veröffentlicht.
Comité Justice pour l'Algérie,
c/o Cedetim, 21 ter , rue Voltaire, 75011 Paris
Webseite: www.algerie-tpp.org - Email:
info@algerie-tpp.org
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